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Bundesverwaltungsgericht gibt grünes Licht für Pokerturniere



01.07.2009, Bern - Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Pilotentscheid grünes Licht für private Pokerturniere in der Variante "Texas Hold'em" gegeben. Die Richter teilen die Ansicht der Spielbankenkommission, dass für den Turnierfolg Geschicklichkeit wichtiger ist als Glück.

Die Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) hatte 2007 entschieden, dass bestimmte Turniervarianten beim Pokern nicht unter das Glückspielverbot fallen, weil das Geschicklichkeitselement für den Erfolg überwiege. Sie erteilte in der Folge privaten Veranstaltern 189 Bewilligungen für Turniere ausserhalb von Casinos.

Der Schweizer Casino Verband gelangte gegen die entsprechenden Verfügungen der ESBK ans Bundesverwaltungsgericht. Die Richter in Bern haben nun in einem ersten Pilotentscheid grünes Licht für bestimmte Turnierformate in der Pokervariante "Texas Hold'em no limit" gegeben und die Beschwerden abgewiesen.

An der öffentlichen Beratung ist eine Richtermehrheit zum Schluss gekommen, dass für den Erfolg an einem Turnier, anders als bei einem einzelnen Spiel, das Element der Geschicklichkeit den Zufall überwiegt. Sicher hänge die Kartenverteilung vom Glück ab.

Um sich dann aber im Verlauf eines mehrstündigen Turniers durchzusetzen und am Schluss auf einem mit Geld dotierten Ranglistenplatz zu landen, brauche es mehr. Dazu seien vor allem mathematische Kenntnisse, Psychologie, Strategie und nicht zuletzt die Fähigkeit zum Bluffen und Schauspielern gefragt.

Dass eine gute Plazierung nicht überwiegend vom Glück, sonderen eher vom Geschick abhänge, zeige sich im übrigen daran, dass oftmals die gleichen Spieler in den vorderen Rängen anzutreffen seien und Profis sogar vom Spiel leben könnten.

Sollten solche Pokerturniere dem Glücksspielverbot unterstellt werden, müsste dies nach Ansicht mehrerer Richter auch für Jassturniere gelten. Das Gericht relativierte weiter die Gefahren, die von Pokerturnieren ausgehen können. Es bestünden klare Reglemente, um kriminelle Machenschaften zu verhindern.

Der Turniereinsatz sei mit 100 bis 500 Franken limitiert, ein Neueinkauf nach dem Ausscheiden sei nicht möglich.



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