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Lotterien und Sportwetten im Internet müssen reguliert bleiben



Swisslotto

23.07.2009, Kantone veröffentlichen Bericht zum Internet-Glücksspiel. Kommentar der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz


Die Kantone halten fest, dass das Angebot von Lotterien und Sportwetten im Internet weiterhin reguliert bleiben muss. Dies ist die wichtigste Schlussfolgerung eines Berichts der Kantone zum Glücksspiel im Internet, der kürzlich auch dem Eidg. Justiz- und Polizeidepartement übergeben wurde. Die Kantone präzisieren weitere Vorschläge zur Entwicklung und zu entsprechenden gesetzlichen Anpassungen für das Glücksspiel im Internet. Für den von ihnen verantworteten Lotterie- und Sportwettenbereich sehen sie auch im Internet einzig das kontrollierte und sozialverträgliche Angebot der beiden vollumfänglich im Dienste des Gemeinwohls stehenden Gesellschaften Swisslos und Loterie Romande vor.

Gleichzeitig soll die Bekämpfung illegaler Angebote intensiviert werden. Die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz (FDKL) der Kantone hat einen Bericht über das Glücksspiel im Internet erarbeitet und diesen im Februar des laufenden Jahres dem Eidg. Justiz und Polizeidepartement (EJPD) übergeben.

Hintergrund ist die vom Bundesrat in Auftrag gegebene Prüfung der Lockerung des Verbots von Spielbankenangeboten via Internet. Der Bericht umfasst zu Beginn eine Analyse der aktuellen Situation und kommt dabei zum Schluss, dass diese unbefriedigend ist, weil das illegale Internetangebot weitgehend unbehelligt bleibt. Die FDKL schätzt, dass 2007 in der Schweiz rund 35'000 Personen via Internet illegale Lotterie- und Sportwettenangebote nachgefragt haben. Es floss ein Bruttospielertrag von ca. CHF 36 Mio. ins Ausland ab. Im Spielbanken-, das heisst vor allem im Pokerbereich, sind diese Zahlen sogar noch leicht höher. Die Anbieter operieren unkontrolliert von Offshore-Standorten aus, was mit Gefahren in den Bereichen Geldwäscherei, (Wett-)Betrug und Spielsucht verbunden ist. Zudem wird das sogenannte Territorialitätsprinzip missachtet.

Dieses sieht vor, dass Glücksspielerträge jeweils in jenem Land guten Zwecken zugeführt werden, in welchem sie erwirtschaftet wurden.

Aufgrund einer Evaluation der gesamtwirtschaftlichen Kosten und Nutzen kommen die Kantone zum Schluss, dass das Glücksspiel im Internet reguliert bleiben muss. Im von ihnen verantworteten Lotterie- und Sportwettensektor wird die aktuelle Lösung mit dem Internetangebot der Loterie Romande und der Swisslos, dessen Gewinn vollumfänglich guten Zwecken und dem Sport zukommt, klar am besten beurteilt.

Falls der Bund für den Spielbankenbereich eine Lockerung des Verbots des Internetabsatzes vorschlägt, kommt aus Sicht der Kantone einzig eine Lösung mit wenigen Konzessionen in Frage. Damit verbunden wären vor allem auch die Auflage der Transparenz aller Transaktionen und die Einhaltung der Prinzipien eines verantwortungsvollen Spielangebots (z. B. Alters- und Einsatzlimiten) sowie des Territorialitätsprinzips (Konzession gilt nur für die Schweiz) und die damit einhergehende Verpflichtung, die Erträge im Wesentlichen für gemeinnützige Zwecke abzugeben.

Die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels stellt für die FDKL den Gegenstand einer möglichen Anpassung des Lotteriegesetzes dar. Diese soll den vermehrt globalen Merkmalen des Glücksspiels Rechnung tragen und die Lotterie- und Wettkommission mit entsprechend wirkungsvollen Instrumenten versehen. Andererseits verweist die FDKL darauf, dass für die Eindämmung des illegalen Internet-Glücksspiels mit der Unterbindung des Zahlungsverkehrs und dem Blockieren der IP-Adressen illegaler Anbieter durchaus praktikable und wirkungsvolle Massnahmen existieren, die von diversen Ländern bereits realisiert oder geplant sind.

Die Kantone verfolgen schliesslich mit Interesse die Entwicklung in der EU, welche die von ihnen vertretene Position bestätigt. Wegweisend war der Beschluss des EU-Parlaments im Jahr 2006, Glücksspiele der „Directive on Services in the Internal Market“ und damit dem länderübergreifenden Wettbewerb zu entziehen.

Mit diesem Entscheid unterstreicht das EU-Parlament die Bedeutung eines staatlich geregelten Glückspielmarktes und dokumentiert, dass es sich beim Glücksspiel um keine normale Dienstleistung handelt. Es bestätigte dies in den letzten Wochen mit der deutlichen Annahme einer Resolution, die den speziellen Charakter des Glücksspielsektors verstärkt. Mit dieser klaren Entscheidung werden die von den Mitgliedstaaten verfolgten Regulations- und Kontrollpolitiken erneut legitimiert. Der Bericht dazu finden Sie hier Gluecksspiel im Inernet oder auf der Internet-Seite der FDKL (www.fdkl.ch) zu finden.

Weitere Auskünfte erteilen die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz und die Lotterie- und Wettkommission: 032 675 10 23, info@fdkl.ch Dr. Sabine Pegoraro, Präsidentin FDKL 031 313 13 03, info@comlot.ch In deutscher Sprache: Manuel Richard, Stv. Geschäftsführer Comlot In französischer Sprache: Alain Jeanmonod, Geschäftsführer Comlot



Über Swisslotto:

Die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie ist eine Genossenschaft. Genossenschafter sind die Kantone der Deutschschweiz und der Kanton Tessin. Im Auftrag dieser zwanzig Kantone bietet SWISSLOS Lotteriespiele an - Zahlenlottos (z.B. Swiss Lotto, Euro Millions) und eine ganze Palette von Losen.

Der Reingewinn aus diesen Produkten kommt vollumfänglich der Gemeinnützigkeit zugute. Nutzniesser sind zum einen die kantonalen Lotterie- und Sport-Toto- Fonds, die damit gemeinnützige Projekte in den Bereichen Kultur, Natur, Soziales und Breitensport unterstützen. Zum andern der nationale Sport - namentlich Swiss Olympic und der Schweizerische Fussballverband - der via Sport-Toto-Gesellschaft von SWISSLOS profitiert.

SWISSLOS ist im Auftrag der Sport-Toto-Gesellschaft auch zuständig für die Vermarktung und Durchführung der Sportwetten Toto und Sporttip.

Hotline: 061 284 14 15 (deutsch) 061 284 14 16 (französisch) 061 284 14 17 (italienisch)



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