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Hotel-Verlosung: 150.000 Euro Zwangsgeld angedroht



23.07.2009, SIEBER. Die geplante Verlosung des Drei-Sterne-Hotels im Herzberger Ortsteil Sieber ist nach Ansicht des niedersächsischen Innenministeriums illegal. Die Behörde hat deshalb dem Anwalt der Hausbesitzerfamilie ein Zwangsgeld von 150.000 Euro für den Fall angedroht, dass er die Verlosung weiter betreibt.

Nach unserer Auffassung handelt es sich um ein verbotenes Glücksspiel, sagte Ministeriumssprecher Klaus Engemann. Deshalb habe die Behörde dem Anwalt die Verlosung per Bescheid untersagt und ihm zunächst ein Zwangsgeld von 50.000 Euro angedroht. Da der Anwalt bislang nicht reagiert habe, summiere sich das Zwangsgeld inzwischen auf 150.000 Euro.

Die Besitzer des Hotel-Restaurants hoffen, durch die Verlosung einen Käufer für ihren Betrieb zu finden. Inzwischen seien 4.100 Lose zum Preis von jeweils 97 Euro verkauft worden, sagte Betreiberin Nicole Sdun.

Ursprünglich sollten bis zum 30. Juni mindestens 8.200 Lose verkauft sein, am 31. Juli sollte dann bei dem Anwalt in Österreich die Verlosung stattfinden. Inzwischen wurde die Frist bis zum 30. September verlängert und der Ziehungstermin auf den 21. Oktober verschoben. Die Verlosung werde nun aber bereits bei 6.000 verkauften Losen stattfinden, kündigte Sdun an. Noch vor einem Jahr hätte die Familie das Hotel auch für 450.000 Euro verkauft.

In den Teilnahmebedingungen im Internet wird allerdings weiter die Mindestzahl von 8.200 genannt. Sollte diese bis zum 30. September nicht erreicht sein, finde die Verlosung nicht statt, heißt es dort. Die Loskäufer bekämen dann ihr Geld zurück – allerdings nur zum Teil: 19 Euro werden als Bearbeitungsgebühr für Anwalts- und Überweisungskosten einbehalten.

Nach Ansicht des Anwalts, der die Aktion betreut, ist die Haus-Verlosung legal, weil sie in Österreich stattfindet. In dem Nachbarland sei die Aktion zulässig. Sollte die Verlosung allerdings doch durch staatliche Maßnahmen untersagt werden, würde indes auch in dem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 19 Euro pro verkauftem Los einbehalten werden.



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