09.09.2009, Glücksspiel «Das ist ein grosser Sieg für staatliche Lotterien.» So reagierte der
europäische Verband der staatlichen Lotteriegesellschaften auf den gestrigen Entscheid
des Europäischen Gerichtshofs über nationale Glücksspielmonopole.
Um Straftaten im Internet zu verhindern, dürfen die EU-Staaten private Sportwetten im Internet einschränken, entschieden die höchsten europäischen Richter. Sie stützten damit die portugiesische Regierung in einer von der portugiesischen Fussball-Liga sowie dem österreichischen Wettanbieter Bwin angestrengten Klage. In Portugal dürfen Glücksspiele aller Art, auch Online-Wetten, nur von der gemeinnützigen Santa Casa da Misericordia in Lissabon angeboten werden.
Die Internet-Wettbörse Bwin forderte gestern eine «zeitgemässe Regulierung des Online- Glücksspiels» und verwies darauf, dass Verbote im Netz ohnehin nicht funktionierten. Die börsennotierte Firma, hinter der österreichisches Kapital steckt und die mit einem Firmensitz in Gibraltar operiert, gilt als der grösste Internet-Glücksspielanbieter in Europa.
Laut gestrigem Entscheid des Gerichts kann ein Glücksspielmonopol dazu beitragen, die Betrugsgefahr einzudämmen. Dies rechtfertige die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit, was in der EU nur zum Zweck des Allgemeininteresses möglich ist. Das Urteil wird deshalb stark beachtet, weil sich Online-Glücksspiele stark ausweiten und die EU-Staaten unterschiedlich damit umgehen. Experten verweisen allerdings darauf, dass der portugiesische Fall nicht direkt mit anderen hängigen Fällen vergleichbar sei.
Der schärfste Verteidiger des Glücksspielmonopols ist Deutschland, das 2008 Internet- Wetten vollständig verboten hat. Daraufhin hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Frankreich und Italien haben dagegen die Beschränkungen bei Glücksspielen in den letzten Jahren abgebaut. Verboten sind Online-Casinos in den USA und Norwegen, wobei in diesen Ländern Zahlungen an solche Anbieter verunmöglicht werden, um das Verbot durchzusetzen.
Swisslos freuts
«Sehr wohlwollend» wurde der Entscheid des Europäischen Gerichtshofs von Swisslos in Basel zur Kenntnis genommen. Laut Sprecher Willy Mesmer bestätigt es die Tradition der in europäischen Ländern üblichen Glücksspielmonopole, deren Einnahmen für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.
Laut Spielbankengesetz ist in der Schweiz bisher die «telekommunikationsgestützte Durchführung von Glücksspielen, insbesondere mittels Internet» verboten. Weil dieses Verbot nicht durchsetzbar ist und illegale Glücksspielangebote von ausländischen Anbietern in der Schweiz zunehmen, hat die Eidgenössische Spielbankenkommission im April vorgeschlagen, unter strengen Auflagen einige Internet-Casinos zu erlauben. Gleichzeitig soll das illegale virtuelle Glücksspielangebot mit technischen Massnahmen eingeschränkt werden. In der Schweiz dürfen bisher nur Swisslos und die Loterie Romande Wett- und Lotteriespiele anbieten, wobei sie auch einzelne Internetangebote haben.
Obwohl es illegal ist, kann man in der Schweiz ohne grosse Probleme bei ausländischen Anbietern übers Internet wetten. So wird man beispielsweise auf der Internet-Seite von Bwin sofort auf diverse Zahlungsmöglichkeiten mit Schweizer Franken hingewiesen.
Marianne Truttmann, der Bund in Brüssel
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