09.09.2009, PARR: EuGH verkennt die Chancen des Internets und dreht die Zeit zurück / European
Gaming and Betting Association: Harmonisierung auf europäischer Ebene besser als
nationale Regelungen / Der europäische Casinoverband ECA begrüßt die Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofs / Deutscher Lottoverband: Deutscher Glücksspielstaatsvertrag
geschwächt
PARR: EuGH verkennt die Chancen des Internets und dreht die Zeit zurück
Berlin. Zur Entscheidung des EuGH, dass das nach portugiesischem Recht bestehende Verbot für Unternehmen wie bwin, Glücksspiele über das Internet zu verbieten, mit dem freien Dienstleistungsverkehr zu vereinbaren ist, erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP- Bundestagsfraktion Detlef Parr:
Das Urteil zeigt: Auch in Deutschland besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf – wir müssen die bestehenden Auflagen des Glücksspielsvertrags überdenken. Private Wettanbieter können die Auflagen des Spielerschutzes ebenso erfüllen wie staatliche und tun dies bereits heute.
Schon längst bietet das Internet die Möglichkeit des wirksamen Spielerschutzes. Der Glücksspielstaatsvertrag wäre nach dem neuen EuGH-Urteil nur dann geeignet, das Ziel der Suchtbekämpfung zu erreichen, wenn er dies in einem kohärenten System tun würde. Da in Deutschland jedoch vergleichbare Spielkategorien wie Sportwetten (Staatsmonopol) und Pferdewetten (Privatwirtschaft) völlig unterschiedlich behandelt werden, liegt nach dem neuen EuGH-Urteil ein klarer Verstoß gegen Europarecht vor. Damit wird der EuGH spätestens in dem deutschen Vorlageverfahren Carmen Media dem Glücksspielstaatsvertrag die europarechtliche Anerkennung entziehen.
Das Urteil des EuGH ist ein Schritt in die falsche Richtung. Der EuGH stärkt den nationalen Monopolen den Rücken. Die Begründung des Gerichts, dass "die Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt werden können", ist pure Augenwischerei. Niemand kann bisher glasklar definieren, welche Voraussetzungen konkret erfüllt sein müssen, damit sich Beschränkungen für Wettanbieter durch die Politik rechtfertigen lassen. Diese Definition muss die Politik liefern. Alle Beteiligten zusammen auf Bundes- und Landesebene müssen ihr Lagerdenken überwinden und eine Lösung finden, die die negativen Auswirkungen des Glücksspielstaatsvertrags korrigiert.
Pressemitteilung vom 08.09.2009 Thema: Präventionspolitik
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European Gaming and Betting Association: Harmonisierung auf europäischer Ebene besser als nationale Regelungen
Der Kampf geht weiter Brüssel - Enttäuscht zeigte sich die European Gaming and Betting Association (EGBA) über das Urteil des EuGH zum Glücksspielmonopol. Der ehemalige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Siegber Alber, erklärte für die EGBA in Brüssel, "der Kampf geht weiter". Es wäre wesentlich besser, eine Harmonisierung in diesem Bereich vorzunehmen, als 27 verschiedene nationale Regelungen zu haben.
Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy habe ihm erklärt, er wäre für eine europaweite einheitliche Regelung, "aber er wird der neuen Kommission nicht mehr angehören", so Alber. Generell sollte man mit Verboten nicht arbeiten. "Man kann nicht das ganze Internet verbieten, da bräuchte man einen Polizeistaat, das will niemand". Alber betonte, dass auch niemand gegen Kontrolle von Glücksspiel im Internet sei, aber dann eben besser auf europäischer Ebene. Der EuGH übersehe, dass seriöse private Anbieter wie bwin Spiele im Internet genauso kontrollieren können wie staatliche Monopole.
Hoffnung zu gewinnen
Alber ist aber überzeugt, dass "bwin in Portugal gewinnen wird". Es habe einen Fehler im Prozedere bezüglich einer fehlenden Notifikation über technische Standards gegeben. Natürlich sei Kontrolle im Internet notwendig, aber es sei nicht fair, nur staatliche Kontrolle als seriös anzusehen und einen Unterschied zu Kontrolle durch Private zu machen. Alber meinte mit einem Seitenhieb auf den Bankensektor im Zusammenhang mit der Finanzkrise, die meisten Verluste und die größten Probleme habe es bei staatlichen Banken gegeben, nicht bei privaten. Dies könne man also nicht als Vorbild nehmen.
Bwin - Marktführer für Sportwetten auf dem europäischen Kontinent - habe auch klare Konzepte für die Kontrolle im Internet angeboten. Jedenfalls könne bwin nach diesem Urteil seine Aktivitäten in Portugal im Moment nicht fortsetzen.
Risken des Schwarzmarktes
Bwin-Vorstand Norbert Teufelberger erklärte in einer Aussendung, nur ein regulierter Online-Gaming-Markt mit einem diversifizierten attraktiven Angebot schaffe ausreichend Sicherheit gegen die Risken eines Schwarzmarkts, der tatsächlich nicht nur der Krimininalität Tür und Tor öffne, sondern auch den Konsumentenschutz vernachlässige. Immer mehr EU-Länder wie Großbritannien, Italien oder Frankreich hätten in der Zwischenzeit bereits reagiert. "Wir sind zuversichtlich, dass auch Portugal die Weichen in Richtung eines regulierten attraktiven Online-Glücksspielmarkts stellt." (APA)
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Der europäische Casinoverband ECA begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Regulierungsrecht der Mitgliedsstaaten zur Beschränkung des Online Glücksspielmarktes
Die ECA begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs EuGH im Verfahren der Portugiesischen Profi-Fußballliga und Bwin gegen Portugal (C-42/07). Sie bestätigt den EU-Mitgliedsstaaten das Recht, zum Schutz der Verbraucher Beschränkungen gegen Online Glücksspiel innerhalb des eigenen Landes zu erlassen, um damit ein verantwortungsbewußtes Spiel zu gewährleisten und Betrugsmöglichkeiten und Kriminalität im eigenen Land einzuschränken.
Die heutige Entscheidung durch Europas höchstes Gericht ist äußerst wichtig für die zukünftige Regulierung des Glückspielmarktes in Europa. Gerade im Internet Glückspiels kann den besonderen Anforderungen an den Konsumentenschutz nun individuell auf Staatenebene Rechnung getragen werden.
In ihrer Entscheidung bestätigt das Gericht die Übereinstimmung nationaler Glücksspielregelungen zur Beschränkung des Glücksspiel- und Wettangebots mit dem EU- Recht auf Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit.
Damit hat das Gericht erneut die Besonderheiten des Glückspielmarktes und die Notwendigkeit anerkannt, Europäische Konsumenten über nationale Regelungen zu schützen. Zahlreiche Beschwerdeverfahren bei der EU-Kommission dürften sich damit erledigt haben.
Ermessungsfreiheit der Mitgliedsstaaten aufrechterhalten
In ihrem Urteil v. 8. September 2009, hat das Gericht das Recht der Portugiesischen Behörden bestätigt, die Erlaubnis im Online Glücksspiel- und Wettmarkt auf einen nationalen Anbieter zu beschränken. Aus öffentlichem Interesse, zum Schutz der Konsumenten und im Kampf gegen Betrug ist eine solche Beschränkung gerechtfertigt, verhältnismäßig und nicht diskriminierend.
Die ECA begrüßt, dass das Subsidiaritätsprinzip zur Regulierung des Glücksspiels anerkannt wird. Dies entspricht vorhergehenden Entscheidungen auf diesem Gebiet.
Obwohl es dem Portugiesischen Gericht obliegt, festzustellen, inwieweit die Portugiesische Legislative - wie im EU Gesetz gefordert - ordnungsgemäß informiert wurde, bestätigt die Entscheidung klar die Ermessungsfreiheit der Mitgliedsstaaten, diesen hoch sensiblen Bereich eigenständig zu regulieren.
Ron Goudsmit, Präsident der ECA begrüßte die Entscheidung und sagte: In ihrer Entscheidungsfindung hat das Gericht erneut anerkannt, dass die Mitgliedsstaaten durch die Regulierung und Kontrolle ihres eigenen Glücksspielmarktes selbst am besten Verbraucherschutz und Betrugsprävention gewährleisten können.
Goudsmit weiter: "Die ECA und seine Mitglieder haben sich verpflichtet, ein faires und kontrolliertes Glücksspiel anzubieten und für den Konsumenten so ein sicheres Umfeld und ein verantwortungsbewusstes Spielangebot vorzuhalten. Die ECA Mitgliedsstaaten nehmen ihre soziale Verantwortung sehr ernst, und als solches begrüßt die ECA die Entscheidung des Gerichts, den Mitgliedsstaaten die Hoheit zur Regulierung ihrer Märkte zu billigen und das verantwortungsbewusste Verhalten der Glücksspielanbieter zu verstärken.
Quelle: European Casino Association
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EuGH-Urteil im Fall "Liga Portuguesa": Deutscher Glücksspielstaatsvertrag geschwächt
- Deutsche Regelungen sind inkohärent - Strengste Auflagen für nationales Glücksspielrecht - Lottoverband fordert Aufhebung des Internetverbots in Deutschland
Hamburg, 08. September 2009 – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute im so genannten Fall "Liga Portuguesa" über die Zulässigkeit des staatlichen Glücksspielmonopols in Portugal entschieden. Das Urteil ist zwar nur sehr bedingt auf das deutsche Glücksspielrecht übertragbar, ermahnt jedoch die europäischen Länder deutlich, ihre nationalen Glücksspielmärkte stimmig und systematisch zu regeln. Gerade dies ist in Deutschland jedoch durch den Glücksspielstaatsvertrag nicht erfüllt, da er – mit der Begründung der Spielsuchtprävention – den Lotterien starke Verbote und Beschränkungen auferlegt, jedoch beispielsweise das suchtgefährliche Automatenglücksspiel überhaupt nicht berücksichtigt; Pferdewetten sind zudem hierzulande anders geregelt als Sportwetten.
Wie schon in der Vergangenheit stellt der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung deutlich heraus, dass Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit nicht über das hinausgehen dürfen, was zur Erreichung der für das Monopol herangezogenen Ziele – wie in Portugal der Betrugsbekämpfung – erforderlich ist. Ebenso dürfen staatliche Maßnahmen nicht diskriminierend sein. In diesem Zusammenhang erinnert der EuGH daran, dass die nationale Regelung des Glücksspielmarktes geeignet sein muss, diese Ziele in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen.
"Gerade das trifft in Deutschland nicht zu. Die unverhältnismäßige Benachteiligung gewerblicher Lottovermittler in Deutschland muss daher aufhören. Auch dass man deutsches Lotto im Internet verbieten muss, ist durch dieses Urteil eindeutig widerlegt", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Das heutige Urteil bringt aufgrund der Besonderheiten des zugrunde liegenden Sachverhalts keine Klärung für das deutsche Rechtschaos. Es bleibt abzuwarten, wie der EuGH bei den gegen Deutschland anhängigen Verfahren entscheidet."
Das deutsche und das portugiesische Glücksspielwesen unterscheiden sich grundlegend. Bei der Vermittlung der staatlich veranstalteten deutschen Lotterien besteht nicht die vom EuGH herangezogene Betrugsgefahr durch Manipulationsmöglichkeiten. Weder die Ziehung der Lottozahlen noch die Klassenlotterie-Ziehungen sind manipulierbar. Lottoannahmestellen, Lotterieeinnehmer und gewerbliche Spielvermittler treten lediglich als Vermittler des staatlichen Angebots auf.
In Deutschland sind durch den Glücksspielstaatsvertrag erfolgreiche und überwiegend im Internet tätige gewerbliche Spielvermittler zur Einstellung, Umstellung ihres Geschäfts gezwungen oder ins europäische Ausland vertrieben worden. Tausende Lotto-Annahmestellen sind in ihrer Existenz bedroht. In Folge des Internetverbotes sowie durch Werbeverbote und weitere Vertriebsbeschränkungen, die der Glücksspielstaatsvertrag bedingt, sind die Lottoumsätze der Bundesländer in den letzten Monaten dramatisch zurückgegangen. Der Glücksspielstaatsvertrag tritt regulär erst Ende 2011 außer Kraft. Bis dahin werden sich die Umsatzverluste bei den staatlich veranstalteten Glücksspielen in Deutschland auf 13,8 Mrd. Euro summiert haben, selbst wenn die Umsätze in 2010 und 2011 konstant bleiben sollten. Das würde insgesamt zu mindestens 6,2 Mrd. Euro weniger Steuern und Zweckabgaben in den ohnehin leeren Landeskassen führen. Ungeachtet des EuGH-Urteils, gibt es in der Politik inzwischen denn auch einen parteiübergreifenden Konsens, dass der Glücksspielstaatsvertrag dringend überarbeitet werden muss.
Über den Fall "Liga Portuguesa": In der Rechtssache "Liga Portuguesa" (Rs. C-42/07) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geht es inhaltlich um die Vereinbarkeit eines nationalen Sportwettenmonopols mit Europarecht.
Klägerinnen in dem Ausgangsverfahren sind die portugiesische Fußballliga, Liga Portuguesa de Futebol Profissional (C.A/L.P.F.P), und ein zu dem börsenotierten bwin- Konzern gehörender, staatlich zugelassener Buchmacher aus Gibraltar. Entsprechend einem zwischen den Klägerinnen geschlossenen millionenschweren Sponsoringvertrag sollte die Fußballliga in bwin-Liga umbenannt werden. Beklagter ist das Departamento de Jogos da Santa Casa da Misericórdia de Lisboa, das als eine Art Glücksspielbehörde deswegen Bußgelder gegen die Klägerinnen verhängt hatte. Das mit der Sache befasste portugiesische Gericht legte den Fall dem EuGH vor, da es das Monopol für nicht mit dem höherrangigen Europarecht vereinbar hielt.
Der EuGH fragte die Beteiligten bei der Verhandlung am 29.04.2008, ob ein nationales Monopol aus Gründen der Verbrechensbekämpfung gerechtfertigt werden könne oder ob man nicht mit einem alternativen System das gleiche Ziel erreichen könne. Auch stellte der Gerichtshof die Frage, ob ein monopolisiertes System für eine Art von Glücksspiel, wie etwa Wetten, gerechtfertigt sein könne, wenn es in diesem Mitgliedstaat für andere Arten, wie etwa Spielbanken, ein Konzessionssystem gebe. Der Berichterstatter des EuGH erkundigte sich darüber hinaus nach dem Notifizierungsverfahren bezüglich der gesetzlichen Regelung des Internetangebots.
Quelle: Deutscher Lottoverband
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