09.09.2009, Da staunten Experten und Betroffene nicht schlecht, als der EuGH sein mit Spannung
erwartetes Urteil zum Online-Glücksspiel kundtat
Da staunten Experten und Betroffene nicht schlecht, als der Europäische Gerichtshof am Dienstag sein mit Spannung erwartetes Urteil zum Online-Glücksspiel kundtat. Ein von Portugal verhängtes Verbot gegen Bwin sei aus Gründen des Allgemeininteresses zulässig, tönte es aus Luxemburg. Der Bann der Internet-Konkurrenz sei im Sinne der Betrugsbekämpfung zulässig, hieß es. Eine ziemliche eigenwillige Auffassung.
Seit Jahren kämpfen europäische Monopole gegen die Marktzuwächse im Web. Auf ihrer Seite stehen Regierungen, die um Steuereinnahmen bangen, weil die Platzhirsche zunehmend von den Wilderern erlegt werden. Die europarechtlichen Zweifel an dieser Praxis wurden von diversen Urteilen des EuGH mal bestätigt, mal entkräftet. Letztlich bestimmte der Standort den Standpunkt - jede Entscheidung in Luxemburg ließ mehrere Interpretationen zu.
Das ist seit Dienstag anders. Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit - eine der Grundsäulen des europäischen Binnenmarktes - wurden recht locker toleriert. Locker deshalb, weil der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unbegründet über Bord geworfen wurde. Als gäbe es im Internet keine Kontrollmöglichkeiten: Staatliche Aufsicht, Besteuerung, Beschränkung des Spielerzugangs - all das sind Instrumente, die online nicht weniger gut funktionieren als offline, vorausgesetzt, die Anbieter unterwerfen sich einem entsprechenden Regime. So aber muss sich der EuGH den Vorwurf gefallen lassen, die Budgetknappheit der Mitgliedsstaaten über EU-Prinzipien zu stellen. Nachdem das Höchstgericht jahrzehntelang die schleppende europäische Integration beflügelte - Stichwort:Richterrecht -, bedeutet das jüngste Urteil einen ziemlichen Rückschlag.
Österreich sollte sich dennoch nicht zu früh freuen. Während im portugiesischen System Gemeinnützigkeit und Staatseinfluss dominieren, sind die Monopolisten bei uns fest in der Hand einflussreicher Imperien wie Raiffeisen. Hoffentlich sieht der EuGHdarüber nicht so locker hinweg. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, Printausgabe, 9.9.2009)
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