Bern, 11.09.2009 - Neu gilt derselbe Wert, der schon heute für B-Casinos angewendet wird. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung entschieden, dass diese Neuerung auf Anfang 2010 in Kraft tritt.
Der Bundesrat erteilte der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) im März 2007 den Auftrag, das geltende System der Spielbankenabgabe zu überprüfen und abzuklären, ob allenfalls das Steuerpotenzial in Anbetracht der Rentabilität der Spielbanken besser ausgenützt werden sollte. Die ESBK empfahl daraufhin, den Schwellenwert für das Einsetzen der progressiven Besteuerung der Bruttospielerträge der Spielbanken mit einer Konzession A durch eine Änderung der Spielbankenverordnung von 20 auf 10 Millionen Franken herabzusetzen. Diese Massnahme führt dazu, dass für Casinos mit einer Konzession A und B neu die gleichen Schwellenwerte gelten.
Am 19. Januar 2009 erteilte der Bundesrat den Auftrag, die Spielbankenverordnung entsprechend zu revidieren. Die sieben Casinos mit einer Konzession A (von insgesamt 19 Spielbanken) opponierten anlässlich des Revisionsverfahrens gegen das Vorhaben. Sie verwiesen im Wesentlichen auf die Konjunkturlage und führten aus, zum gegenwärtigen Zeitpunkt wäre eine solche Erhöhung nicht zu verantworten. Der Bundesrat hat sich mit dieser Argumentation auseinandergesetzt und ist zum Schluss gekommen, dass die Änderung in Anbetracht der im Vergleich zu anderen Branchen immer noch überdurchschnittlich prosperierenden Kennzahlen vertretbar ist. Er verweist zudem darauf, dass gerade im Hinblick auf die aktuelle Konjunkturlage lediglich eine Harmonisierung der Schwellenwerte für das Einsetzen der Progression und keine Verschärfung der Progression selbst erfolgt.
Die Neuerung tritt auf den 1. Januar 2010 in Kraft. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.esbk.admin.ch.
Quelle: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Die ESBK ist Aufsichtsbehörde über die Spielbanken und überwacht die Einhaltung der spielbankenrechtlichen Vorschriften und der Konzessionsbestimmungen. Sie überwacht insbesondere, dass die Spiele sicher und transparent betrieben werden und dass die Vorschriften über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung eingehalten werden.
Sie sorgt auch für die Umsetzung der Massnahmen des Sicherheitskonzeptes und des Sozialkonzeptes, um die Bevölkerung angemessen vor den Gefahren zu schützen, die von den Geldspielen ausgehen. Die ESBK ist ausserdem zuständige Behörde für die Veranlagung und den Bezug der Spielbankenabgabe.
Ihr obliegt zudem die Verfolgung des illegalen Geldspiels, indem sie einerseits eine Zugangssperre für illegale online Angebote errichtet und andererseits die Straftaten gegen das illegale Spiel verfolgt.
Die ESBK ist unabhängig. Administrativ ist sie dem EJPD zugeordnet.
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