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Pokerrunde endet vor Gericht



10.11.2009, 24-Jähriger muss Geldstrafe wegen unerlaubten Glücksspiels zahlen

Zwei Pokerturniere in Lohr und Karlstadt brachten einen 24-Jährigen aus dem Landkreis Bamberg vor das Amtsgericht Gemünden. Amtstrichter Ivo Holzinger verurteilte den arbeitslosen Mechaniker wegen der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen ? 20 Euro.

Die beiden Pokerrunden hatten im August und im November 2008 in Gaststätten in Lohr und Karlstadt stattgefunden. Mitspielen durften nur Mitglieder eines Pokerclubs, dessen Vorsitzender der Angeklagte war. Wer eine Pokerrunde gewann, erhielt einen Goldpunkt in Form eines Chips, der Zweite jeweils einen Siegerpunkt. Die Goldpunkte konnte man entweder gegen Sachpreise – vom MP3-Player bis zum Fernsehgerät – eintauschen oder als Startberechtigung für ein späteres Finalturnier aufheben. Letzteres sagte der junge Mann nach Beginn der Ermittlungen ab.

Wichtig für die Anklage: Ausgeschiedene Spieler konnten sich erneut einer Spielrunde anschließen, wofür der Angeklagte um eine Spende von zehn Euro für den Verein bat. In Spielerkreisen wird dieses Wiedereinkaufen ins Spiel „Rebuy“ genannt, die Staatsanwaltschaft sieht darin eine Erhöhung der Gewinnchancen. Theoretisch hätte er die Leute auch einfach so weiterspielen lassen, erklärte der Angeklagte dem Richter. Doch hätten alle Spieler freiwillig gespendet. Viele waren das nicht, in Lohr zockten sechs Pokerfreunde, in Karlstadt keine zehn.

Die Städte Lohr und Karlstadt hatten die Pokerturniere nicht genehmigt. Auf seine Nachfrage habe man ihm dort erklärt, eine private Veranstaltung müsse nicht genehmigt werden, sagte der 24-Jährige. Zuvor habe er solche Turniere schon in Schweinfurt und Haßfurt veranstaltet, ohne dass es Probleme gegeben habe. Laut Aussage wollte der Mann damit kein Geld verdienen, vielmehr pokere er gern – die Mitgliedsbeiträge von zehn Euro im Monat für mindestens drei Monate und Spenden hätten kaum die Kosten gedeckt.

Die Ermittlungen hatte ein Werbeplakat für das Turnier in Lohr in Gang gebracht. Es war einem Polizeibeamten aufgefallen, worauf er sich über die Rechtslage kundig machte und mit dem Wirt der Gaststätte in Verbindung setzte. Entgegen erster Beteuerungen des Gastronomen und des Angeklagten, sie würden die Veranstaltung absagen, fand sie doch statt. „Ich hatte den Eindruck, dass es eine Privatveranstaltung ist, aber es wurde nicht kontrolliert“, berichtete der Polizist als Zeuge. Er habe die Personalien der Teilnehmer auf den Mitgliedsanträgen überprüft. Diese hätten zwar gestimmt, die Anträge seien aber auffällig schlampig ausgefüllt gewesen.

„Das war öffentliches Glücksspiel, weil jeder direkt vorher Mitglied werden konnte.“

Ivo Holzinger Richter am Amtsgericht

„Es war öffentliches Glücksspiel, weil jeder am Abend Mitglied werden konnte und es keine Einlasskontrolle gab“, stellte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer fest. Die zehn Euro zum Wiedereinkaufen seien ein Einsatz zur Erhöhung der Gewinnchancen gewesen. Es handele sich auch nicht um einen Irrtum, der 24-jährige habe den Behörden nicht alle Fakten auf den Tisch gelegt. Wie schon im Strafbefehl, dem der Beschuldigte widersprochen hatte, beantragte sie eine Geldstrafe von 75 Tagesätzen. Sie reduzierte diese aber von 50 auf 20 Euro, weil der Angeklagte von seinem Arbeitslosengeld Unterhalt für Frau und Kind leisten muss.

„Gespielt haben nur Vereinsmitglieder“, stellte dagegen der Verteidiger des Mannes fest. Er verglich die Situation mit den von Gastwirten eröffneten „Raucherclubs“, denen jeder Gast sofort beitreten konnte. Die Spende sei auch kein Einsatz gewesen, sondern eine Möglichkeit, noch einmal teilzunehmen. Auch habe sich sein Mandant ausreichend informiert und die Satzung für seinen Pokerclub von einem Dachverband bezogen. Letztlich habe er im Glauben gehandelt, nichts Verbotenes zu tun. Deshalb plädierte der Verteidiger auf Freispruch. Im Fall einer Verurteilung solle der Tagessatz unter zehn Euro liegen. 75 Tagessätze hielt er für unangemessen hoch.

„Das war öffentliches Glücksspiel, weil jeder direkt vorher Mitglied werden konnte“, begründete Richter Ivo Holzinger sein Urteil. Gerade weil es sich bei den zehn Euro um einen Einsatz handle, habe der Beschuldigten diese als Spende deklariert. 60 Tagessätze seien ausreichend, weil im Bereich des Amtsgerichtes Gemünden nur wenige Leute an den Turnieren teilgenommen und der junge Mann mit der Polizei kooperiert hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. mainpost.de



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