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bwin wehrt sich gegen Deutschlandweites Verbot



21.11.2009, Nachdem vor fast genau einem Jahr das Land Nordrhein-Westfahlen gerichtlich festgesetzt hatte, dass bwin sich als Online Gaming Anbieter aus diesem Bundesland zurückziehen müsse, bestätigt das Oberveraltungsgericht (OVG) nun diesen Entscheid.

Lisa Horn de.Pokernews.com

Für bwin würde das den Rückzug aus ganz Deutschland bedeuten. Doch der deutsche Firmensitz wurde zurück zur Mutterfirma nach Gibraltar verlegt – das beschränkt den Zugriff der deutschen Justiz. Ein Machtspiel…

Welche Bürden, Hürden und Auswüchse der neue deutsche Glücksspielstaatsvertrag beinhaltet zeigt dieses Beispiel. bwin bekam die Anordnung sich aus dem Online Geschäft (von Wetten bis Online Poker) von Nordrhein-Westfalen zurück zu ziehen. Da die Auslegung des Glücksspielstaatsvertrages den Ländern obliegt, hatte Nordrhein-Westfalen auch durchaus das Recht dazu.

Ende November 2008 dann das Urteil und ein Verbot von bwin in diesem Bundesland. Praktisch gesehen hätte das bedeutet, dass bwin jeden User aus Deutschland der sich bei bwin einloggt, lokalisieren hätte müssen, um festzustellen, dass betreffende Person sich NICHT in Nordrhein Westfalen befände. Welch ein technischer Aufwand! bwin wollte sich einer einfacheren Lösung bedienen: die User sollten beim Einloggen bestätigen, dass sie NICHT aus Nordrhein-Westfalen spielen. Da widersprach jedoch wieder das Landgericht in Köln und meinte, dass dies zu wenig sei.

Ein Glück für bwin, dass zumindest der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts in Münster nicht ganz dieser Meinung war. Dennoch sollte das für bwin zumindest den Rückzug aus Nordrhein-Westfalen bedeuten. Sonst würden hohe Bußgelder zwischen € 100.000 bis € 200.000 anfallen. Jüngsten Berichten zufolge soll sich bwin nun firmentechnisch aus Deutschland zurückgezogen haben. Seine „.de“ Internetadresse soll wieder an die Muttefirma „bwin Limited“ in Gibraltar zurückgegangen sein. Dadurch beschränkt sich der rechtliche Zugriff Deutschlands auf ein Minimum.

Gegenüber dem WDR meint Richterin Schmeling von Düsseldorf: „bwin ist damit nicht aus dem Schneider. Hält sich ein Anbieter nicht an das Urteil, wird ein Zwangsgeld vollstreckt. Das Problem ist nur, wie man das durchsetzt.“ Es sollen derzeit bis zu 30 Verfahren dieser Art beim OVG laufen. Richter Ulrich Lau vom OVG sagt im Gespräch mit dem WDR: „Dies Verfahren sind praktisch gegen alle Deutschen, die in dem Segment tätig sind.“

bwin bleibt derzeit ruhig, Unternehmenssprecher Kevin O’Neal sagt in einem Interview, das man den OVG-Beschluss noch eingehend prüfen müsse, aber man derzeit nicht davon ausgehe, dass es einschlägige Konsequenzen für bwin gäbe.

Die Reaktionen auf die Pressemeldungen sind eindeutig: kaum jemand versteht mehr die deutsche Glücksspiel-Rechtsprechung, die sich immer wieder auf den Spielerschutz beruft. In den Kommentarfeldern und Foren fallen immer wieder die gleichen Meldungen wie: „Wo nützt ein Totalverbot bei Jugend- und Spielerschutz?“ oder „Solange der Staat kräftig an den Monopolbetrieben mitverdient, sind solche Verbote nicht gerechtfertigt.“

Es ist ein Ringen und Tauziehen: NRW hat sich in eine Richtung entschieden, hoch im Norden in Schleswig-Holstein verfährt man ganz gegensätzlich. Einen gemeinsamen Nenner gibt es nicht…



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