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NRW geht auf Konfrontationskurs mit Online-Poker-Spielern



10.01.2010, Nach einem Beschluss des OVG Münster sollen in Nordrhein-Westfalen wohnhafte Online- Spieler nun von dem Anbieter PacificPoker ausgeschlossen werden. Das Urteil wirft juristische Fragen auf.

Autor: Dirk Oetzmann auf Pokerzeit.com

Kritiker des föderalistischen Systems nennen als Begründung gerne die folgende Phrase: „16 Bundesländer, 16 Meinungen". Ganz von der Hand zu weisen ist das nicht, denn wie z. B. der Umgang mit dem Glücksspielstaatsvertrag zeigt, wird Gambling online bzew. im Casino höchst unterschiedlich gewertet.

In Nordrhein-Westfalen soll den Einwohnern nun der Zugang zu 888.com (PacificPoker) komplett blockiert werden. Das geschieht zunächst durch Abfrage. Klickt ein Spieler „ja" an, wenn er danach gefragt wird, ob er in NRW wohnt, kann er sich nicht mehr registrieren. Eine leicht zu durchschauende Alibi-Kontrolle, die der Legislative bei Weitem nicht ausreicht.

Deshalb soll nun die so genannte „Geo-Lokalisation" in Kraft treten. Damit soll der Anbieter verpflichtet werden, die Angaben der Spieler auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen. Wer seinen Wohnort verleugnet, wird gesperrt.

Was aber ist mit Proxys? Viele Internet-User verwenden die „Stellvertreter", um sich eine gewisse Anonymität im Netz zu bewahren. Das OVG will den Pokeranbieter verpflichten, Zugriffe über Proxy-Server generell zu sperren. Da der Einsatz von Proxys aber legal ist und außerdem ja auch alle Spieler weltweit gesperrt werden könnten, nur weil sie Proxys einsetzen, erscheint diese Regelung hinsichtlich ihrer Umsetzung in der Praxis doch sehr problematisch. Hier drohen weitere Verfahren mit offenem Ausgang.

In der Zwischenzeit sind mit Schleswig-Holstein, Bremen, dem Saarland, Baden- Württemberg, Sachsen-Anhalt und Berlin schon sechs Bundesländer nicht mehr gewillt, den Ende 2011 auslaufenden Glücksspielstaatsvertrag zu verlängern.

Solange dieser aber in Kraft ist, wird es aber zu keiner bundesweiten Regelung für Online-Gambling kommen. Dem Spieler bleibt also noch mindestens zwei Jahre lang Ungewissheit, dem Steuerzahler dagegen die Gewissheit, dass er bis dahin noch viele Gerichtsprozesse bezahlen wird, deren Ergebnisse bzw. Urteile schon 2012 wieder hinfällig sind.



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