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Lichtensteiner Regierung beschliesst Geldspielgesetz



05.02.2010, Vaduz, 4. Februar (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Februar beschlossen, dem Landtag einen Bericht und Antrag zur Schaffung eines Geldspielgesetzes zu unterbreiten.

Ziel der Vorlage ist eine kontrollierte Liberalisierung der Geldspiele in Liechtenstein. Gestützt auf internationale Erfahrungen mit elektronischen Vertriebsformen wurden dabei im Rahmen der Vorlage alle Formen des Spiels um Geld oder geldwerte Vorteile auf einheitlicher Basis in einem Rahmengesetz geregelt. Das in Liechtenstein bestehende Glückspielverbot stammt dem Jahre 1949. Spätestens seit der Liberalisierung der Geldspiele 1998 in der Schweiz stellt sich die Frage, wie in Liechtenstein die diversen Geldspiele gesetzlich geregelt werden sollen. Der Vorlage liegen somit die gewandelten Rahmenbedingungen und die veränderte Einstellung der Gesellschaft zu Geldspielen zugrunde.

Online-Geldspiele, Casino und Lotterien Mit der von der Regierung beschlossenen Vorlage können künftig Konzessionen für eine Casino und Online-Glückspielanbieter vergeben werden. Die Entscheidung, auch in Liechtenstein eine sanfte Marktöffnung zu vollziehen, basiert wesentlich auf den in der Schweiz gemachten Erfahrungen der letzten Jahre. Diese zeigen, dass mit der Liberalisierung Arbeitsplätze und Steuereinnahmen entstanden sind und die einzelnen Standorte an touristischer Attraktivität gewonnen haben. Dieses volkswirtschaftliche Potential soll in Zukunft auch in Liechtenstein erschlossen werden. Ausserdem wird mit der Gesetzesvorlage auch der Lotteriebereich gesetzlich neu geregelt.

Rechtssicherheit für Vereine

Mit der Gesetzesvorlage erhalten zudem jene Vereine, die Einnahmen über Tombolas, Lotterien und Ähnliches für ihre Jugendarbeit oder soziale Zwecke erzielen, Rechtssicherheit, was mit der aktuellen Gesetzeslage nicht gegeben ist. Ziel ist es, dass die Vereine auch künftig ihre Geldspieltätigkeiten im bisherigen Umfang ausüben können.

Strenge Regulierung

Die Gesetzesvorlage sieht strenge Regulierungsvorschriften vor. So werden z.B. von einem Casino-Betreiber höchste Standards verlangt, um sozial schädlichen Entwicklungen vorzubeugen. Unter anderem bedarf es eines Sozialkonzeptes, um vom ersten Tag an mögliche Suchtpotentiale zu verringern. Durch Zugangskontrollen zum Casino und einem generellen Verbot von Spielautomaten ausserhalb des Casinos kann unkontrolliertes Spielen verhindert werden.

Um Geldwäscherei und anderen Formen der Kriminalität keine Grundlage zu bieten, wurden die höchsten internationalen Standards in die Vorlage aufgenommen. Hierzu gehört unter anderem auch, die von der FATF geforderte Unterstellung aktueller wie zukünftiger Anbieter von gewerbsmässigen Spielen unter die Geldwäscherei-Sorgfaltspflicht.


Medienkontakt:
Ressort Wirtschaft Martin Frick, Ressortsekretär T +423 236 60 09



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