06.03.2010, Wien: Wettanbieter steht vor Bankrott
Wettanbieter sieht sich benachteiligt. Von Stefan Beig
Wien. Wo verläuft die Grenze zwischen Glücksspiel und Sportwetten? Existenziell wurde diese Frage für die Wettfirma Bravona, der nach gutem Start vor zwei Jahren heute der Ruin droht. Laut MA6 (Rechnungs- und Abgabenwesen) sind die von Bravona vermittelten Wetten auf Hunderennen Glücksspiele, keine Sportwetten. Deshalb wird rückwirkend die Auszahlung der Vergnügungssteuer samt Geldstrafe verlangt, weil die Eingabeterminals für die Wetten nicht als Glücksspielautomaten gemeldet worden sind. Zahlungen von einer Million Euro drohen.
Betroffen sind auch 28 nicht zu Bravona gehörende Lokale, in denen die Terminals der Firma aufgestellt wurden, da für Vergnügungssteuer solidarisch gehaftet wird. Empörung herrscht nun unter den Unternehmern. "Wir haben die österreichische Buchmacherakademie absolviert, die Wirtschaftskammer immer konsultiert und die Firmendokumente von fachkundigen Anwälten absegnen lassen", berichtet Bravona-Gründerin Anastasia Pavlovic.
Nun richtet die Betriebswirtin Vorwürfe gegen die Behörden: "Wir dachten, dass das, was das Gesetz nicht verbietet und andere unbehelligt auf dem Markt anbieten – wie Wetten auf aufgezeichnete Hunderennen –, auch wir tun dürfen. Doch jetzt werden nur wir und unsere Partner verfolgt." Dies sei Ungleichbehandlung und unrichtige Auslegung des Gesetzes. Bei der Volksanwaltschaft wurde eine Beschwerde eingereicht. Die MA6 betont, dass "gegen Bravona ein noch nicht abgeschlossenes Abgaben- und Verwaltungsstrafverfahren anhängig ist und zu laufenden Verfahren keine Stellungnahme abgegeben wird".
Die gesetzlichen Vorgaben für Sportwetten sind je nach Bundesland verschieden. In Wien bieten schon jahrelang zahlreiche Wettfirmen Wetten auf aufgezeichnete Hunderennen an. Freilich hatten Bravonas angebotene Wetten einen Unterschied: Man kam ohne Kassier aus. Statt bei einem Angestellten den Einsatz zu hinterlassen, genügte ein Münzeinwurf, um eine Wette einzugehen. Das einfache Prozedere breitete sich rasch in Wien aus.
Beendet wurde der Erfolgskurs im Sommer 2009 mit Bescheiden der MA6 (damals noch MA 4/5). Bei den "Hunderennen-Apparaten" – so das Magistrat – handle es sich um Spielautomaten im Sinne des Wiener Vergnügungssteuergesetzes. Ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung der Vergnügungssteuer bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) wurde abgewiesen. Selbst wenn Bravona das mittlerweile beim VwGH laufende Verfahren gewinnen sollte, wäre die Firma davor pleite. Eine Berufung gegen die Abweisung ist zurzeit bei der Abgabenkommission der Stadt Wien anhängig.
Printausgabe vom Samstag, 06. März 2010
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