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Glücksspielgesetz-Novelle, Pilz: Das ist ein Gangster-Gesetz



07.06.2010, Im neuen Glücksspielgesetz gebe es eine "Bundesgarantie zur Maximierung der Spielsucht", kritisiert der Grüne Abgeordnete Peter Pilz.

Grün-Mandatar: "Länder werden genötigt, möglichst viele Automaten aufstellen zu lassen und opfern Jugend-, Familien- und Kriminalitätsschutz ihren finanziellen Interessen" Der Grüne Aufdecker Peter Pilz macht neuerlich gegen das Automatenspiel mobil. Das geplante neue Glücksspielgesetz sei ein "gekauftes" Gesetz und deshalb ein "Gangster- Gesetz, das nur in Österreich und vielleicht in Kasachstan" möglich sei, sagte der Parlamentarier am Montag.

Die Landeshauptleute jener Bundesländer, in denen das sogenannte "kleine Glücksspiel" derzeit erlaubt ist (Wien, Niederösterreich, Steiermark, Kärnten), würden nämlich laut Pilz nicht nur "an der Steuernadel des organisierten Glücksspiel" hängen und nicht bereit sein, "auf einen Cent zu verzichten". Jetzt hätten die Landeschefs die Regierungsparteien auch noch erfolgreich gezwungen, eine "Lex Novomatic" durchs Parlament zu bringen. Am morgigen Dienstag findet ein Sonder-Finanzausschuss zur Novelle des Glücksspielgesetzes (GSpG) statt.

2009 habe das Automatenspiel den vier Bundesländern 101,5 Mio. Euro an Steuern gebracht, davon seien 55 Mio. Euro auf Wien, 20 Mio. Euro auf Niederösterreich, 18,1 Mio. Euro auf die Steiermark und 8,4 Mio. Euro auf Kärnten entfallen. Im neuen GSpG gebe es eine "Bundesgarantie zur Maximierung der Spielsucht", so Pilz. Michael Häupl und Franz Voves (beide SPÖ), Erwin Pröll (ÖVP) und Gerhard Dörfler (BZÖ) hätten nämlich im Finanzausgleichsgesetz (FAG) durchgesetzt, dass der Bund für entgehende Steuereinnahmen - Basis sind die jeweiligen Einnahmen aus 2009 - aufkommt, sollten die angekündigten Spielerschutzmaßnahmen tatsächlich greifen und weniger gezockt werden. Allerdings werde der Garantiebetrag aliquot gekürzt, wenn die Länder nicht die Höchstzahl der Automaten aufstellen, keinen ganzjährigen Betrieb erlauben oder geringere Betragsgrenzen als maximal erlaubt vorsehen. Damit würden die Länder genötigt, so Pilz, möglichst viele Automaten aufstellen zu lassen.

Pilz: "ORF raus aus dem organisierten Glücksspiel"

"Trick zwei" ortet Pilz bei den Video-Lotterie-Terminals (VLT), den zentralvernetzten Automaten des Lotto-Konzessionärs. Das Land könne auf diese Geräte nur Abgaben einheben, wenn es auch das Zocken an herkömmlichen Automaten "privater Konzerne wie Novomatic" erlaubt: Werden die sogenannten Landesautomaten nicht bewilligt, kassiere der Bund 25 Prozent Glücksspielabgabe. Wird jedoch die Maximalzahl dieser Geräte erlaubt, gingen nur 10 Prozent an den Bund und das Land könne weitere 15 Prozent als Zuschlag einheben. Wird nur ein Teil der Bewilligungen vergeben, werde der Steuersatz halbjährlich angepasst. Ein Land, das kein Automatenspiel erlaubt, habe demnach nichts von den VLTs, über deren Aufteilung der Finanzminister entscheide.

Häupl, Pröll und Co. seien die "politischen Paten der Glücksspielkonzerne" und bereit, Jugend-, Familien- und Kriminalitätsschutz den finanziellen Interessen ihrer Länder und Parteien zu opfern, kritisierte Pilz erneut. Dabei fräßen die Folgekosten etwa für Gerichtsverfahren die Steuereinnahmen auf, sagte der Grüne Wiener Stadtrat David Ellensohn. Fast 20 Prozent der Spielsüchtigen sagten von sich selbst, sie seien kriminell geworden, um sich Geld fürs kleine Glücksspiel zu beschaffen. "Was hat Herr Häupl davon, wenn er das erlaubt?", fragte Ellensohn und verwies erneut auf die Novomatic-Inserate in der SPÖ-Parteizeitung. Pilz: Es seien nicht nur "Teile der Regierung gekauft", sondern auch der ORF, der wegen seiner Lotterien-Anteile "selbst Teil dieses Geschäfts" sei. "ORF raus aus dem organisierten Glücksspiel", forderte Pilz deshalb.

Der Mandatar setzt nun seine Hoffnung in den Sonderfinanzausschuss, der sich am Dienstag Nachmittag mit der GSpG-Novelle befasst. Einige Abgeordnete der ÖVP und SPÖ seien "persönlich skeptisch" gegenüber dem Gesetz, diese wollen die Grünen nun ansprechen.

Der Poker um das neue GSpG dauert schon eineinhalb Jahre, mussten doch für die Novelle vielerlei gegenläufige Interessen (Bund vs. Länder, Casinos Austria vs. Novomatic) berücksichtigt werden. Im April hat ein GSpG-Entwurf schließlich den Ministerrat passiert, der für Mitte Mai angesetzte Finanzausschuss-Termin scheiterte dann allerdings am Widerstand der Grünen. Einer der strittigsten Punkte ist nach wie vor die geplante Vervielfachung der Höchsteinsätze und -gewinne bei den Spielautomaten, die etwa österreichische Uni-Psychiater für äußerst problematisch halten.

Verfassungswidrigkeiten Das aktuell (seit 1.1.2009) gültige Gesetz erntete zuletzt massive Kritik von Anwälten, denen unter anderem der Passus über die Klagsfrist für Spielsüchtige ein Dorn im Auge ist. Laut Paragraf 25 GSpG müssen die Casinos für die Verluste aufkommen, wenn sie nicht rechtzeitig eine Besuchsbeschränkung verhängen. Allerdings ist die Haftung auf die Verluste der letzten sechs Monate beschränkt. Diese Sechsmonatsfrist hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) schon im November 2008 für verfassungswidrig befunden. Trotzdem brachte der Gesetzgeber damals die GSpG-Novelle wieder inklusive Haftungslimit in Kraft, was von Beobachtern heftig kritisiert wurde. Nun soll die Frist auf drei Jahre angehoben werden. Dem Obersten Gerichtshof (OGH) ist der Paragraf 25 GSpG ebenfalls ein Dorn im Auge. Die Höchstrichter halten es für verfassungswidrig, dass die Casinos Spielsüchtigen, bei denen sie keine Bonitätsprüfung oder Beratungsgespräch durchgeführt haben, lediglich das Existenzminimum zurückzahlen müssen und beantragte die Aufhebung dieser Beschränkung durch den VfGH. (APA) Der Standard.at



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