16.06.2010, Vernetzung aller Spielgeräte und Zutrittskontrollen - Länder mit "kleinem Glücksspiel"
bekommen Steuerbeträge garantiert, wenn sie Höchstzahl an Automaten aufstellen
Wien - Nach fast zwei Jahren ist der Poker um das neue Glücksspielgesetz (GSpG) am Montagabend im Finanzausschuss beendet worden, heute wird das Gesetz im Nationalrat beschlossen. Außer den Grünen haben sich alle Parlamentsparteien auf die Novelle geeinigt. Die wichtigsten Eckpunkte: Künftig soll es 15 statt 12 Casino-Lizenzen geben, die EU-weit ausgeschrieben werden müssen. Die Neuregelung des Automatenspiels bringt eine Vervielfachung der Höchsteinsätze und -gewinnsummen. Im Gegenzug sollen die Anbindung der Geräte an das Bundesrechenzentrum (BRZ) und Zutrittskontrollen den Spielerschutz verschärfen. Jene vier Bundesländer, die bisher das "kleine Glücksspiel" erlaubt haben, bekommen vom Bund die Steuereinnahmen, um die sie möglicherweise umfallen, ausgeglichen - so sie die Höchstzahl der zulässigen Automaten aufstellen.
Künftig darf es in Österreich 12 statt 15 Spielbanken geben. Die Konzessionen, die sich momentan alle in den Händen der Casinos Austria befinden und 2012 bzw. 2015 auslaufen, müssen EU-weit ausgeschrieben werden, was die Casinos Austria um ihre Monopol-Stellung bringt. Dafür müssen sie nur mehr 30 statt 48 Prozent Steuern zahlen.
Zu wesentlichen Änderungen kommt es beim Automaten-Zocken. Bisher ist das "kleine Glücksspiel" nur in Wien, Niederösterreich, der Steiermark und in Kärnten erlaubt, diesen Ländern brachten die einarmigen Banditen stattliche Steuereinnahmen. Nun wird das Automatenspiel zwar im GSpG geregelt, ob sie dies zulassen, obliegt aber weiterhin den Ländern. Oberösterreich wird das Automatenspiel künftig erlauben.
Legal darf in Zukunft entweder in Automatensalons (zehn bis 50 Geräte) oder an Geräten in Einzelaufstellung (maximal drei Automaten) gespielt werden. In den Hallen darf künftig viel mehr verzockt werden: Der zulässige Höchsteinsatz beträgt 10 Euro statt bisher 50 Cent, der mögliche Gewinn 10.000 statt 20 Euro. Einzeln aufgestellte Geräte dürfen mit 1 Euro pro Spiel gefüttert werden und maximal 1.000 Euro ausschütten.
Mehr Spielerschutz
Um den Spielerschutz zu verbessern, werden die Automatiktaste sowie Parallelspiele verboten. In den Automatensalons herrscht künftig Ausweispflicht. Ein Spiel muss mindestens eine bzw. zwei Sekunden dauern. Geräte in Salons schalten sich nach zwei Stunden automatisch ab (Abkühlphase), an einzeln aufgestellten Automaten darf pro Spieler innerhalb von 24 Stunden nicht länger als drei Stunden gezockt werden.
Die Zahl der Automaten wird auf ein Gerät pro 1.200 Einwohner beschränkt, in Wien beträgt das Verhältnis 1:600. Außerdem müssen künftig 15 Kilometer Mindestabstand zwischen Spielbanken und Automatensalons mit mehr als 15 Automaten eingehalten werden, in Wien sind es zwei Kilometer Luftlinie. Mindestabstände zu Schulen müssen die Länder selbst regeln.
Automatenbetreiber müssen ein Promille ihrer Einnahmen zur Finanzierung einer Spieler- Suchtberatungsstelle abführen, die das Finanzministerium einzurichten hat. Eine neu geschaffene "Soko Glücksspiel" soll kontrollieren, ob die neuen Regelungen eingehalten werden.
Die Zahl der von den Casinos Austria betrieben Video-Lotterie-Terminals (VLT) wird ebenfalls begrenzt - auf wieviel, steht noch nicht fest. Die Konzessionen für diese zentralvernetzten Automaten erteilt der Bund.
Dank Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes 2008 erhalten die bisherigen "Erlaubnisländer" einen Finanzzuweisung des Bundes, wenn ihre Einnahmen aus dem Automatenspiel bestimmte Beträge nicht erreichen. Wien werden 55 Mio. Euro garantiert, Niederösterreich 20,1 Mio. Euro, der Steiermark 18,1 Mio. Euro und Kärnten 8,4 Mio. Euro. Diese Beträge reduzieren sich aliquot, wenn die Länder nicht die Höchstzahl an Automaten aufstellen oder keinen ganzjährigen Betrieb erlauben.
An den VLT können nur Länder, die die sogenannte Landesausspielung erlauben, steuerlich mitnaschen. Wird die Höchstzahl an Automaten bewilligt, gehen 10 Prozent an den Bund und 15 Prozent an das Land. Ansonsten kassiert der Bund 25 Prozent Abgabe.
Neu ist außerdem, dass Poker künftig nicht nur in Spielbanken, sondern in einem Poker- Casino gespielt werden darf. Die entsprechende Konzession erteilt der Finanzminister.
Die Sportförderung soll in den kommenden zwei Jahren mindestens 80 Mio. Euro betragen - und damit etwas mehr als jene Summe, die heuer ausgeschüttet werden wird. Derzeit hängt sie am Umsatz der Lotterien. (APA) DerStandard.at
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