30.06.2010, Medienmitteilungen, Eidgenössische Spielbanken Kommission
Bern. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. März 2010 die Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK beauftragt, für die Stadt Zürich (Konzession A) und die Region Neuenburg (Konzession B) Vergabeverfahren für Spielbankenkonzessionen auszuschreiben. Die ESBK veröffentlicht die Ausschreibung heute auf ihrer Homepage, in den heutigen Ausgaben des Bundesblattes und des Schweizerischen Handelsamtsblattes sowie am 2. Juli 2010 in den Amtsblättern der Kantone Zürich und Neuenburg.
Gesuchstellerinnen werden mit der Ausschreibung eingeladen, ihre Gesuche bis am 31. Dezember 2010 bei der ESBK zu Handen des Bundesrates einzureichen. Für die Einreichung eines Konzessionsgesuches ist die Dokumentation "Gesuch für eine Spielbankenkonzession" mit Formularen und Beilagen zu verwenden. Die Dokumentation kann bei der ESBK bestellt werden. Die Prüfung von Konzessionsgesuchen und die Entscheide des Bundesrates sind kostenpflichtig.
Weitere Auskünfte Jean-Marie Jordan, Eidg. Spielbankenkommission, T +41 31 323 12 05,
Die ESBK ist Aufsichtsbehörde über die Spielbanken und überwacht die Einhaltung der spielbankenrechtlichen Vorschriften und der Konzessionsbestimmungen. Sie überwacht insbesondere, dass die Spiele sicher und transparent betrieben werden und dass die Vorschriften über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung eingehalten werden.
Sie sorgt auch für die Umsetzung der Massnahmen des Sicherheitskonzeptes und des Sozialkonzeptes, um die Bevölkerung angemessen vor den Gefahren zu schützen, die von den Geldspielen ausgehen. Die ESBK ist ausserdem zuständige Behörde für die Veranlagung und den Bezug der Spielbankenabgabe.
Ihr obliegt zudem die Verfolgung des illegalen Geldspiels, indem sie einerseits eine Zugangssperre für illegale online Angebote errichtet und andererseits die Straftaten gegen das illegale Spiel verfolgt.
Die ESBK ist unabhängig. Administrativ ist sie dem EJPD zugeordnet.
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