03.07.2010, Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Spielbankengesetzes bilanziert die Eidgenössische
Spielbankenkommission (ESBK) in ihrem Jahresbericht, dass die Ziele der Gesetzgebung
grösstenteils erreicht wurden.
Bern - Im Rahmen der 2009 durchgeführten Inspektionen stellte sie fest, dass die Spielbanken die rechtlichen Vorgaben weitgehend beachten. Aufgrund der rückläufigen Bruttospielerträge mussten im Bereich der Spielbankenabgabe Mindererträge verzeichnet werden. Im Vergleich zu den Vorjahren eröffnete die ESBK deutlich mehr Strafverfahren.
Die ESBK bilanziert zehn Jahre nach Inkrafttreten der Spielbankengesetzgebung, dass die Ziele grösstenteils erreicht wurden: Die finanziellen Erwartungen, die mit der Aufhebung des Spielbankenverbotes verbunden worden waren, wurden übertroffen. Die Sozialprävention funktioniert weitgehend; Untersuchungen ergaben, dass die Spielsucht aufgrund des Spielbankenbetriebes nicht zugenommen hat. Im Bereich der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels sind Erfolge sichtbar, nicht zuletzt auch dank der effizienten Zusammenarbeit mit den Kantonen. Eine Einschränkung bringt die ESBK hier an, was das Verbot der Glücksspiele im Internet betrifft, welches sich, soweit die Anbieter von Ausland her operieren, nicht durchsetzen lässt.
Die ESBK führte 2009 bei den 19 Schweizer Spielbanken insgesamt 46 Inspektionen durch. Hinzu kamen 108 Inspektionen, welche von Mitarbeitenden der Kantone vorgenommen wurden, mit denen die ESBK eine entsprechende Vereinbarung abschliessen konnte. Es konnte festgestellt werden, dass die Schweizer Casinos die rechtlichen Vorgaben weitgehend beachten.
Zum zweiten Mal mussten die Spielbanken im Vergleich zum Vorjahr Ertragseinbussen hinnehmen. Aufgrund der progressiven Ausgestaltung der Besteuerung wirkte sich dies verstärkt auch auf die Erträge der Spielbankenabgabe aus, die im Vergleich zu 2008 um 7,3 Prozent zurückgingen, dennoch aber insgesamt 479 Millionen Franken einbrachten. Hiervon gingen 406 Millionen an den Ausgleichsfonds der AHV und 73 Millionen Franken an die Standortkantone der B-Casinos.
Im letzten Jahr bearbeitete die ESBK 31 Gesuche, mit denen um eine Qualifikation als Geschicklichkeitsspielautomat nachgesucht wurde. Im Rahmen der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels eröffnete sie in 118 Fällen ein Strafverfahren - deutlich mehr als in den beiden Vorjahren. Sie fällte 189 Strafentscheide und schloss 82 Verfahren rechtskräftig ab. Nicht nur die Anzahl, sondern auch die Komplexität der Straffälle ist seit Anfang 2008 gestiegen. So fand die ESBK zahlreiche neue Modelle von Spielautomaten mit raffiniert versteckten Glücksspielen vor.
Quelle: Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK)
Die ESBK ist Aufsichtsbehörde über die Spielbanken und überwacht die Einhaltung der spielbankenrechtlichen Vorschriften und der Konzessionsbestimmungen. Sie überwacht insbesondere, dass die Spiele sicher und transparent betrieben werden und dass die Vorschriften über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung eingehalten werden.
Sie sorgt auch für die Umsetzung der Massnahmen des Sicherheitskonzeptes und des Sozialkonzeptes, um die Bevölkerung angemessen vor den Gefahren zu schützen, die von den Geldspielen ausgehen. Die ESBK ist ausserdem zuständige Behörde für die Veranlagung und den Bezug der Spielbankenabgabe.
Ihr obliegt zudem die Verfolgung des illegalen Geldspiels, indem sie einerseits eine Zugangssperre für illegale online Angebote errichtet und andererseits die Straftaten gegen das illegale Spiel verfolgt.
Die ESBK ist unabhängig. Administrativ ist sie dem EJPD zugeordnet.
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