05.01.2011, Bern. Die Frist zur Einreichung von Gesuchen für zwei neue Spielbanken in der Stadt
Zürich und in der Region Neuenburg ist am 31. Dezember 2010 abgelaufen. Die
Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK), die das Vergabeverfahren leitet, hat 9
Gesuche erhalten.
Medienmitteilungen, ESBK
Der Bundesrat hatte die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) im März 2010 beauftragt, für die Stadt Zürich (Konzession A) und die Region Neuenburg (Konzession B) ein Vergabeverfahren für Spielbankenkonzessionen auszuschreiben.
Für eine Spielbank in Zürich bewerben sich 5 Gesuchstellerinnen, für eine Spielbank in der Region Neuenburg 4. Die ESBK wird die wesentlichen Elemente der Gesuche ab Ende Januar 2011 im Bundesblatt und in den Amtsblättern der Kantone Zürich und Neuenburg veröffentlichen.
Der Bundesrat wird voraussichtlich im Sommer 2011 darüber entscheiden, welchen Gesuchstellerinnen eine Konzession in Aussicht gestellt wird.
Kontakt / Rückfragen Jean-Marie Jordan, Eidg. Spielbankenkommission, T +41 31 323 12 05
www.esbk.admin.ch
Die ESBK ist Aufsichtsbehörde über die Spielbanken und überwacht die Einhaltung der spielbankenrechtlichen Vorschriften und der Konzessionsbestimmungen. Sie überwacht insbesondere, dass die Spiele sicher und transparent betrieben werden und dass die Vorschriften über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung eingehalten werden.
Sie sorgt auch für die Umsetzung der Massnahmen des Sicherheitskonzeptes und des Sozialkonzeptes, um die Bevölkerung angemessen vor den Gefahren zu schützen, die von den Geldspielen ausgehen. Die ESBK ist ausserdem zuständige Behörde für die Veranlagung und den Bezug der Spielbankenabgabe.
Ihr obliegt zudem die Verfolgung des illegalen Geldspiels, indem sie einerseits eine Zugangssperre für illegale online Angebote errichtet und andererseits die Straftaten gegen das illegale Spiel verfolgt.
Die ESBK ist unabhängig. Administrativ ist sie dem EJPD zugeordnet.
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