28.02.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «Pokern bald erlaubt? Der Kanton St. Gallen hat Rahmenbedingungen für Zockerturniere festgelegt».
Von Andres Kneubühler
St. Gallen - Pokern um Geld liegt im Trend, doch Geldspiele sind ausserhalb von Casinos verboten. Die Eidgenössische Spielbankenkommission hat nun aber Ausnahmen definiert und der Kanton St. Gallen Rahmenbedingungen festgelegt.
Am Sonntag findet in Herisau auf dem Gelände der Firma Cilander ein Pokerturnier statt. Im Thurgau werden regelmässig in einem Lokal in Aadorf Pokerrunden organisiert. Das Spiel, dessen Image von Hollywood-Filmen geprägt wird, liegt europaweit im Trend. Quer durch die Schweiz organisieren Veranstalter Turniere mit dem Kartenspiel, bei dem ein Royal Flush alles schlägt und Bluffen zum System gehört. Daneben gibt es zahlreiche private Pokerrunden, bei denen Spielerinnen und Spieler aus dem Bekanntenkreis versuchen, sich mit möglichst unbewegtem Gesichtsausdruck ein paar Franken oder auch mehr abzuknöpfen.
Nicht alle Turniere sind legal Längst nicht alle Pokerrunden sind allerdings legal. Seit längerem ist in der Schweiz das Spielen um Geld strikt reglementiert. Die Idee hinter der Gesetzgebung: Wer sein Geld beim Glücksspiel setzen will, muss eines der Casinos besuchen, die von der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) kontrolliert werden. Alle anderen Angebote für Geldspiele sind damit illegal. Eine der Folgen war, dass viele Wirte die für sie lukrativen Geldspielautomaten abmontieren mussten, die jeweils mit Frankenstücken gefüttert werden konnten.
Zum Ärger des Casino-Verbandes hat nun aber die Spielbankenkommission anfangs Dezember bestimmte Poker-Varianten an Turnieren für legal erklärt. Dies war möglich, weil die Kommission diese Spielarten als Geschicklichkeits- und nicht als Glücksspiele eingestuft hat. Sie unterstehen damit nicht dem Gesetz.
Höchstgewinn von 3500 Fr. Der Freipass gilt allerdings nur mit Einschränkungen: Es gelten zusätzlich auch noch kantonale Vorschriften. Weil sich Anfragen für Pokerturniere häuften, hat das St. Galler Volkswirtschaftsdepartement für die Gemeinden – die letztlich für Bewilligungen zuständig sind – die Rahmenbedingungen definiert. Erlaubt sind demnach Turniere, die nicht darauf abzielen, Profit zu machen. Der Sieger darf höchstens einen Gewinn von 3500 Franken einheimsen.
In Gaststätten gelten weitere Einschränkungen, weil das Gastwirtschaftsgesetz Spiele um hohe Geldbeträge verbietet. Die Höhe des Einsatzes ist dort auf 200 Franken beschränkt.
Casinos reichen Beschwerde ein Wenig überraschend ist die Einstufung als Geschicklichkeitsspiel durch die ESBK strittig. Die Casinos wollen sich nicht die Butter vom Brot nehmen lassen und ebenfalls vom Boom profitieren. Auch die Spielbanken in St. Gallen und Bad Ragaz bieten nämlich Pokerrunden an. Der Casino-Verband hat die Entscheide der ESBK angefochten – und sie mit fehlenden Massnahmen gegen die Spielsucht begründet: Es sei widersprüchlich, wenn die Casinos gefährdete Spieler sperrten und diese dann ungehindert an Pokerrunden teilnehmen könnten, erklärte ein Verbandssprecher. Nun wird das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob Pokern nicht doch zu den Glücksspielen gezählt werden muss.
Die Abgrenzungen der ESBK sind eine Gratwanderung. Weiterhin verboten bleiben nämlich sogenannte Cash-Games; damit ist Pokern um Geld in Form von Einzelspielen im privaten Rahmen gemeint. Jassen um Geld ist dagegen erlaubt. Dies sei zumindest die grosse Linie, präzisiert Andrea Wolfer, Chefin der Abteilung Untersuchungen der ESBK. Es gebe natürlich alle möglichen Jassarten. Beim «Differenzler» sei es beispielsweise klar, dass es sich um ein Geschicklichkeitsspiel handle, stellt sie fest. Die unterschiedlichen Jass-Varianten waren bisher allerdings kein Thema, mit dem sich die ESBK beschäftigen musste.
Hohe Bussen – für Veranstalter Beim Hin und Her zwischen der Casinobranche und der Eidgenössischen Spielbankenkommission geht es für die Veranstalter von Pokerturnieren um einiges: Für illegale Glücksspiele sind Bussen bis zu 500 000 Franken möglich. Bestraft werden allerdings nur die Organisatoren. Die Spieler müssen keine Sanktionen befürchten, auch wenn sie bei einer Razzia mit einem ganzen Kartenblatt in der Hand erwischt werden. (akn)
Quelle: http://www.tagblatt.ch/
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Weitere (zusammengefasste) interessante Berichte zur aktuellen Rechtslage finden Sie unter nachfolgenden Links
Ursprüngliche Medienmitteilung der ESBK, aktuelle Rechtslage CH
Aktuelle Rechtslage in Deutschland
Infos zur aktuellen Rechtslage in Österreich 1
Infos zur aktuellen Rechtslage in Österreich 2
ESBK äussert sich auf Anfrage von Casinos.ch zum Thema Jassen und Pokern zu Hause
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